Ein Bundesgericht in New York hat entschieden, dass viele der von Ex-US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle rechtswidrig sind. Die Richter erklärten, Trump habe nicht die rechtliche Befugnis gehabt, diese Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu erlassen. Die betroffenen Zölle müssten aufgehoben und dauerhaft verboten werden.
Die Entscheidung betrifft viele Zölle, die Trump im letzten Jahr seiner Amtszeit verhängt hatte. Dazu gehören auch die sogenannten „Tag der Befreiung“-Zölle vom 2. April, die zahlreiche Handelspartner weltweit betrafen.
Berichten zufolge plant das Weiße Haus, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Rechtsstreit könnte sich über mehrere Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof ziehen. Trotzdem sehen viele Experten das Urteil als klare Niederlage für Trumps Handelspolitik.
Die US-Börsen reagierten positiv auf die Nachricht. Die Futures des S&P-500-Index stiegen am späten Mittwochabend um mehr als 1,4 Prozent. Auch der US-Dollar legte im Vergleich zum Euro deutlich zu.
In den letzten Wochen hatten mehrere US-Bundesstaaten und Unternehmergruppen die Regierung wegen der Zölle verklagt. Eine Klage kam von fünf Kleinunternehmern, die vom Liberty Justice Center unterstützt wurden – einer überparteilichen Anwaltsgruppe aus Texas.
Die Kläger argumentierten, dass die Regierung Notstandsbefugnisse falsch genutzt habe. Trump hatte sich auf das Gesetz „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) aus dem Jahr 1977 berufen. Dieses Gesetz erlaubt es dem Präsidenten, bei einem nationalen Notstand Handelsmaßnahmen ohne Zustimmung des Kongresses zu ergreifen.
Trump nutzte dieses Gesetz bereits in früheren Handelsstreitigkeiten mit Kanada und Mexiko. Auch die Zölle vom 2. April basierten auf diesem Gesetz. Weitere Zölle auf Stahl, Autos und Aluminium stützten sich hingegen auf andere nationale Sicherheitsgesetze.
Die Unternehmer erklärten, das Handelsdefizit sei keine echte Notlage. Handelsungleichgewichte gäbe es seit Jahrzehnten, ohne dass sie der Wirtschaft geschadet hätten. Das Gericht gab dieser Sichtweise recht und erklärte, dass ein Handelsdefizit keine außergewöhnliche Bedrohung darstelle.
Das Gericht entschied auch, dass das IEEPA dem Präsidenten keine uneingeschränkten Befugnisse gibt. Es wäre verfassungswidrig, wenn der Kongress dem Präsidenten grenzenlose Zollrechte übertragen würde.
Das Weiße Haus verteidigte seine Position und erklärte, Handelsdefizite hätten amerikanische Arbeitsplätze und die Verteidigungsindustrie geschwächt. Gleichzeitig wurde die Autorität des Gerichts infrage gestellt. Dennoch werden die Richter des „Court of International Trade“ vom Präsidenten ernannt und vom Senat bestätigt.
Beobachter sehen das Urteil als schwere Schwächung für Trumps Position in internationalen Handelsgesprächen. Einige Länder hatten begonnen, mit den USA über die Zölle vom 2. April zu verhandeln. Da diese nun für ungültig erklärt wurden, könnten diese Länder bessere Konditionen fordern.
Das Urteil wird auch als Gewinn für Kleinunternehmen und Importeure gesehen, die unter den Zöllen gelitten haben. Es könnte zudem zukünftige Präsidenten daran hindern, Notstandsgesetze für umfassende Handelsmaßnahmen zu nutzen.
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Sollte das Weiße Haus Berufung einlegen, wird das Urteil von einem höheren Gericht überprüft. Bis dahin bleibt es in Kraft, und die betroffenen Trump-Zölle sind ungültig.
Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Moment in der US-Handelspolitik. Das Gericht hat klar gemacht, dass Notstandsgesetze nicht grenzenlos genutzt werden dürfen. Die nächsten Schritte im Verfahren könnten dauerhafte Auswirkungen auf künftige Handelsentscheidungen haben.